Türen die direkt an einen druckbelüfteten Bereich angrenzen und entgegen der Fluchtrichtung aufgehen. Dieses ist in Wohngebäuden des häufigeren der Fall. Falls in einem Gebäude an die Wohnungseingangstüren Freilauftürschließer montiert wurden, müssen diese in regelmäßigen Abständen wieder gespannt werden. Bei der Wartung werden alle Freilauftürschließer stromlos geschaltet, um ein sicheres Schließen der Türen zu gewährleisten. Die Türen müssen nach der Wartung um >90° geöffnet werden, dadurch spannt sich die Feder im Türschließer wieder und auf der Tür liegt keine Schließkraft mehr an.
Hier muss vor allem im Herbst und im Winter darauf geachtet werden, dass weder Schnee noch Laub die Ansaugung verdeckt!
Hier sind die Hausmeister gefragt! Diese müssen in die Problematik eingewiesen werden.
Bei verdeckter Ansaugung ist die SÜLA nicht funktionsfähig!
Das wichtigste ist eine gute Einweisung der Anlage.
Das Nutzungsverhalten der Bewohner muss sich der neuen Anlage anpassen.
Die häufigsten Fehlalarme treten bei Anlagen auf bei denen die Rauchmelder direkt in einer Wohnungsnutzung montiert sind. Die Wohnungsnutzer müssen eine übermäßige Rauch- und Dampfentwicklung nach Möglichkeit verhindern. Beim Kochen muss eine Dunstabzugshaube (falls vorhanden) eingeschaltet werden. Wenn in der Wohnung häufig Zigaretten geraucht werden muss eine vernünftige Fensterlüftung (Stoßlüftung) von den Wohnungsnutzern vorgenommen werden.
Die Änderung des Nutzerverhaltens wird eine Vielzahl von Fehlalarme verhindern. Zu 100% verhindern kann man sie leider nicht!
Die erste Variante ist ein Fenster motorisch im notwendigen Flur zu öffnen. Das Fenster muss ca. 1m² effektive Abströmfläche haben. Bei hohen Hochhäusern müssen eventuell durch Windeinflüsse an zwei Stellen Fenster geöffnet werden.
Die zweite Variante ist die Abströmung (thermisch) über einen Abströmschacht. Dieser sollte (bei 15.000-20.000m³/h) ca. 1-1,5m² Fläche besitzen. Die Entrauchungsklappen sollten keinen größeren Druckverlust wie 10Pa haben und die Klappen dürfen nicht in den Schacht hineinragen!
Die dritte Variante ist diesen Entrauchungsschacht noch mit einem Brandgasventilator zu unterstützen. Dieses Lösung hat über 2 Jahre interne Entwicklung hinter sich, da bei der ersten gebauten Anlage sehr hohe Unterdrücke im notwendigen Flur festgestellt wurden. Nun gibt es eine Technik, die die extremen Unterdrücke komplett verhindert. Diese Variante stellt die beste und sicherste Variante dar, da die Abströmung auch unter allen ungünstigen klimatischen Umständen funktioniert. Es wurden bereits Anlagen gebaut, die mit einer geöffneten Hauseingangstür noch alle Sollparameter erreichten. Sie stellt ab auch die kostenintensivste Anlage dar. Die Vorteile sind, dass mit kleineren Abströmschächten und mit kleineren Entrauchungsklappen gearbeitet werden kann.
Immer dann, wenn eine Geschwindigkeit in der Tür ein Abnahmekriterium ist.
Bei allen Anlagen die in Sonderbauten eingebaut werden muss 90 Minuten Notstrom vorhanden sein.
In den anderen Fällen ist häufig eine so genannte „Sprinklerpumpenschaltung“ ausreichend.
bei innenliegenden Treppenhäusern vor der Tür zum Treppenhaus (in der Nutzung) ca. 1m entfernt
bei Sicherheitstreppenhäusern vor der Schleuse im notwendigen Flur
bei Feuerwehraufzügen vor dem Feuerwehraufzugsvorraum im notwendigen Flur
Hierzu gibt es in Hamburg die beste Regelung!
Auf eine Redundanz kann verzichtet werden, wenn eine Sachverständigenprüfung an Stelle von allen 3 Jahren auf ein Jahr reduziert wird.
In NRW werden häufig nur redundante Ventilatoren gefordert.
Leider drückt sich die Hochhausrichtlinie sehr undeutlich aus „Ist nur ein innenliegender Sicherheitstreppenraum vorhanden, müssen bei Ausfall der für die Aufrechterhaltung des Überdrucks erforderlichen Geräte betriebsbereite Ersatzgeräte deren Funktion übernehmen“.
Dieses kann bedeuten komplette Redundanz aller Geräte (Ventilator, Steuerung, RWA usw.). Es sind in Frankfurt, Karlsruhe, Hamburg und Köln schon komplett redundante Anlagen gebaut worden.
Sprechen Sie diesen Punkt unbedingt mit dem Brandschutzsachverständigen durch!
Es muss ein staatlich anerkannter und vereidigter Lüftungssachverständiger sein.
Er sollte sich mit der Thematik der Überdruckanlagen auskennen und vor allem eine schutzzielorientierende Betrachtung ist bei diesen Anlagen sehr wichtig.
Es sollten auf alle Fälle im Vorfeld Gespräche stattfinden, um eventuelle Missverständnisse bereits vor der Abnahme auszuräumen.
Für Druckkaskaden wie beim Sicherheitstreppenhaus zur Schleuse und von der Schleuse zum Flur werden Öffnungen benötigt.
Je nach Anforderung müssen diese Öffnungen gegen Feuer- und Rauchübertragungen geschützt werden.
Es kann sich an der Tür orientiert werden die darunter eingebaut wird. Es gilt:
T30RS = Druckregelventil K90 (DRV-K90)
RS = Druckregelventil (DRV)
T30 = Überströmöffnung K90 (ÜSÖ)
Die meißten SÜLA´s werden auf 25-35Pa Überdruck eingestellt, damit die Türöffnungskräfte (<100N) nicht zu groß werden.
Dies hängt vom Brandschutzsachverständigen ab.
Entweder die Einschätzung des Brandschutzsachverständigen lautet:
Der Schaltschrank ist für eine Anlage die für den Betrieb des Treppenhauses notwendig ist und kann deshalb im Treppenhaus auf gehangen werden.
oder
Brandlasten dürfen nicht im Treppenhaus angeordnet sein. Dann Bedarf es einen separaten Betriebsraum ohne weitere Brandlasten.
Häufig kommt der Schaltschrank unter das letzte Treppenpodest und wird rauchschutztechnisch mit einer Trockenbauwand abgetrennt.
Schaltschränke mit Netzersatz benötigen immer einen separaten Betriebsraum!
Bei innenliegenden Treppenhäusern werden folgende Prüfungen durchgeführt:
1. Druckdifferenz von Treppenhaus zur Nutzung von mindestens 15Pa
2. Türöffnungskraft nicht über 100N
3. Auslösung der Rauchmelder
4. Messung des Zuluftvolumenstroms
Bei Sicherheitstreppenhäusern und Feuerwehraufzügen werden folgende Prüfungen durchgeführt:
1. Druckdifferenz von Treppenhaus zur Nutzung von mindestens 15Pa
2. Türöffnungskraft nicht über 100N
3. Zusammenspiel Brandmeldezentrale und SÜLA
4. Messung der Geschwindigkeit in den geöffneten Schleusentüren (2m/s oder 0,75m/s)
5. Umschaltung von Normalnetz auf Notstrom
Bei Sicherheitstreppenhäusern muss alle 3 Jahre eine Wiederholungsprüfung stattfinden.
In Hamburg gibt es eine Regelung, dass wenn auf eine Redundanz der Anlage verzichtet werden soll eine Wiederholungsprüfung jährlich erfolgen muss!
In der Regel muss einmal im Jahr die komplette Anlage gewartet werden.
Es gibt 2 unterschiedliche Anlagentypen.
Anlagentyp 1
Für innenliegende Treppenräume muss, wenn eine bestimmte Nutzungsanzahl vorhanden ist, ein Vorraum geschaffen werden. Gleiches gilt wenn ein Aufzug im Gebäude eingebaut wird, benötigt dieser in der Regel einen eigenen Aufzugsvorraum. Wenn dieser Vorraum nicht vorhanden ist, muss über einen anderen Weg der Raucheintritt über einen gewissen Zeitraum behindert werden.
Diese Anlagentyp wird mit einer Spüllüftungsanlage realisiert. Im Erdgeschoss oder im Untergeschoss wird Außenluft (mindestens 10.000m³/h) in den Treppenraum eingebracht und spült den Treppenraum entgegen der Fluchtrichtung. Eventuell eingedrungener Rauch wird sofort verdünnt und über eine Abströmklappe am Kopf des Treppenraumes abgeführt. Für diese Gebäude ist immer ein zweiter Rettungsweg vorhanden. Entweder über ein zweiten Treppenraum oder über Leitern der zuständigen Feuerwehr. Aus diesem Grund muss der Raucheintritt nur behindert aber nicht verhindert werden. Die Anlagen werden über Rauchmelder in der Nutzung automatisch aktiviert. Feuertaster sind im Zugangsbereich der Feuerwehr, auf dem obersten Podest und in jeder dritten Etage anzubringen. Die sichere Stromversorgung wird in der Regel über eine Sprinklerpumpenschaltung realisiert.
Anlagentyp 2
Dieser Anlagentyp ist für Sicherheitstreppenräume. Für das Gebäude existiert also kein zweiter Rettungsweg (ausgenommen Hochhäuser über 60m). In diese Sicherheitstreppenhäuser darf kein Feuer und Rauch eindringen. Zu einem 100%igen Sicherheitstreppenraum gehört immer eine Sicherheitsschleuse und in den meisten Bundesländern auch ein notwendiger Flur vor den Schleusen. Das eindringen von Rauch wird über eine Strömungsgeschwindigkeit in den beiden (durch fliehende Personen) geöffneten Schleusentüren sichergestellt. In der Regel ist eine Geschwindigkeit von 2m/s in der Tür gefordert. Die Anlagen benötigen dadurch mindestens 20.000m³/h. Bei größeren Gebäuden (10 Vollgeschosse) muss in mehreren Ebenen eingeblasen werden, um eine homogene Druckverteilung sicherzustellen. Die Anlagen benötigen 90 Minuten Notstrom und werden in der Regel Etagenselektiv von der Brandmeldezentrale in Betrieb gesetzt. In den Geschossen muss zwingend hinter jeder Schleuse eine Abströmung vorhanden sein, da ansonsten die Strömungsgeschwindigkeit in der Tür nicht sichergestellt werden kann!