Immer dann, wenn eine Geschwindigkeit in der Tür ein Abnahmekriterium ist.

Bei allen Anlagen die in Sonderbauten eingebaut werden muss 90 Minuten Notstrom vorhanden sein.

In den anderen Fällen ist häufig eine so genannte „Sprinklerpumpenschaltung“ ausreichend.

bei innenliegenden Treppenhäusern vor der Tür zum Treppenhaus (in der Nutzung) ca. 1m entfernt

bei Sicherheitstreppenhäusern vor der Schleuse im notwendigen Flur

bei Feuerwehraufzügen vor dem Feuerwehraufzugsvorraum im notwendigen Flur

Hierzu gibt es in Hamburg die beste Regelung!

Auf eine Redundanz kann verzichtet werden, wenn eine Sachverständigenprüfung an Stelle von allen 3 Jahren auf ein Jahr reduziert wird.

In NRW werden häufig nur redundante Ventilatoren gefordert.

Leider drückt sich die Hochhausrichtlinie sehr undeutlich aus „Ist nur ein innenliegender Sicherheitstreppenraum vorhanden, müssen bei Ausfall der für die Aufrechterhaltung des Überdrucks erforderlichen Geräte betriebsbereite Ersatzgeräte deren Funktion übernehmen“.

Dieses kann bedeuten komplette Redundanz aller Geräte (Ventilator, Steuerung, RWA usw.). Es sind in Frankfurt, Karlsruhe, Hamburg und Köln schon komplett redundante Anlagen gebaut worden.

Sprechen Sie diesen Punkt unbedingt mit dem Brandschutzsachverständigen durch! 

Es muss ein staatlich anerkannter und vereidigter Lüftungssachverständiger sein.

Er sollte sich mit der Thematik der Überdruckanlagen auskennen und vor allem eine schutzzielorientierende Betrachtung ist bei diesen Anlagen sehr wichtig.

Es sollten auf alle Fälle im Vorfeld Gespräche stattfinden, um eventuelle Missverständnisse bereits vor der Abnahme auszuräumen.

Die meißten SÜLA´s werden auf 25-35Pa Überdruck eingestellt, damit die Türöffnungskräfte (<100N) nicht zu groß werden.

 

Dies hängt vom Brandschutzsachverständigen ab.

Entweder die Einschätzung des Brandschutzsachverständigen lautet:

Der Schaltschrank ist für eine Anlage die für den Betrieb des Treppenhauses notwendig ist und kann deshalb im Treppenhaus auf gehangen werden.

oder

Brandlasten dürfen nicht im Treppenhaus angeordnet sein. Dann Bedarf es einen separaten Betriebsraum ohne weitere Brandlasten.

 

Häufig kommt der Schaltschrank unter das letzte Treppenpodest und wird rauchschutztechnisch mit einer Trockenbauwand abgetrennt.

Schaltschränke mit Netzersatz benötigen immer einen separaten Betriebsraum!

 

 

Bei innenliegenden Treppenhäusern werden folgende Prüfungen durchgeführt:

1. Druckdifferenz von Treppenhaus zur Nutzung von mindestens 15Pa

2. Türöffnungskraft nicht über 100N

3. Auslösung der Rauchmelder

4. Messung des Zuluftvolumenstroms

 

Bei Sicherheitstreppenhäusern und Feuerwehraufzügen werden folgende Prüfungen durchgeführt:

1. Druckdifferenz von Treppenhaus zur Nutzung von mindestens 15Pa

2. Türöffnungskraft nicht über 100N

3. Zusammenspiel Brandmeldezentrale und SÜLA

4. Messung der Geschwindigkeit in den geöffneten Schleusentüren (2m/s oder 0,75m/s)

5. Umschaltung von Normalnetz auf Notstrom

In der Regel muss einmal im Jahr die komplette Anlage gewartet werden.