Türen die direkt an einen druckbelüfteten Bereich angrenzen und entgegen der Fluchtrichtung aufgehen. Dieses ist in Wohngebäuden des häufigeren der Fall. Falls in einem Gebäude an die Wohnungseingangstüren Freilauftürschließer montiert wurden, müssen diese in regelmäßigen Abständen wieder gespannt werden. Bei der Wartung werden alle Freilauftürschließer stromlos geschaltet, um ein sicheres Schließen der Türen zu gewährleisten. Die Türen müssen nach der Wartung um >90° geöffnet werden, dadurch spannt sich die Feder im Türschließer wieder und auf der Tür liegt keine Schließkraft mehr an.
Das wichtigste ist eine gute Einweisung der Anlage.
Das Nutzungsverhalten der Bewohner muss sich der neuen Anlage anpassen.
Die häufigsten Fehlalarme treten bei Anlagen auf bei denen die Rauchmelder direkt in einer Wohnungsnutzung montiert sind. Die Wohnungsnutzer müssen eine übermäßige Rauch- und Dampfentwicklung nach Möglichkeit verhindern. Beim Kochen muss eine Dunstabzugshaube (falls vorhanden) eingeschaltet werden. Wenn in der Wohnung häufig Zigaretten geraucht werden muss eine vernünftige Fensterlüftung (Stoßlüftung) von den Wohnungsnutzern vorgenommen werden.
Die Änderung des Nutzerverhaltens wird eine Vielzahl von Fehlalarme verhindern. Zu 100% verhindern kann man sie leider nicht!
Bei Sicherheitstreppenhäusern muss alle 3 Jahre eine Wiederholungsprüfung stattfinden.
In Hamburg gibt es eine Regelung, dass wenn auf eine Redundanz der Anlage verzichtet werden soll eine Wiederholungsprüfung jährlich erfolgen muss!