Es gibt 2 unterschiedliche Anlagentypen.

 

Anlagentyp 1

Für innenliegende Treppenräume muss, wenn eine bestimmte Nutzungsanzahl vorhanden ist, ein Vorraum geschaffen werden. Gleiches gilt wenn ein Aufzug im Gebäude eingebaut wird, benötigt dieser in der Regel einen eigenen Aufzugsvorraum. Wenn dieser Vorraum nicht vorhanden ist,  muss über einen anderen Weg der Raucheintritt über einen gewissen Zeitraum behindert werden.

Diese Anlagentyp wird mit einer Spüllüftungsanlage realisiert. Im Erdgeschoss oder im Untergeschoss wird Außenluft (mindestens 10.000m³/h) in den Treppenraum eingebracht und spült den Treppenraum entgegen der Fluchtrichtung. Eventuell eingedrungener Rauch wird sofort verdünnt und über eine Abströmklappe am Kopf des Treppenraumes abgeführt. Für diese Gebäude ist immer ein zweiter Rettungsweg vorhanden. Entweder über ein zweiten Treppenraum oder über Leitern der zuständigen Feuerwehr. Aus diesem Grund muss der Raucheintritt nur behindert aber nicht verhindert werden. Die Anlagen werden über Rauchmelder in der Nutzung automatisch aktiviert. Feuertaster sind im Zugangsbereich der Feuerwehr, auf dem obersten Podest und in jeder dritten Etage anzubringen. Die sichere Stromversorgung wird in der Regel über eine Sprinklerpumpenschaltung realisiert.

 

Anlagentyp 2

Dieser Anlagentyp ist für Sicherheitstreppenräume. Für das Gebäude existiert also kein zweiter Rettungsweg (ausgenommen Hochhäuser über 60m). In diese Sicherheitstreppenhäuser darf kein Feuer und Rauch eindringen. Zu einem 100%igen Sicherheitstreppenraum gehört immer eine Sicherheitsschleuse und in den meisten Bundesländern auch ein notwendiger Flur vor den Schleusen. Das eindringen von Rauch wird über eine Strömungsgeschwindigkeit in den beiden (durch fliehende Personen) geöffneten Schleusentüren sichergestellt. In der Regel ist eine Geschwindigkeit von 2m/s in der Tür gefordert. Die Anlagen benötigen dadurch mindestens 20.000m³/h. Bei größeren Gebäuden (10 Vollgeschosse) muss in mehreren Ebenen eingeblasen werden, um eine homogene Druckverteilung sicherzustellen. Die Anlagen benötigen 90 Minuten Notstrom und werden in der Regel Etagenselektiv von der Brandmeldezentrale in Betrieb gesetzt. In den Geschossen muss zwingend hinter jeder Schleuse eine Abströmung vorhanden sein, da ansonsten die Strömungsgeschwindigkeit in der Tür nicht sichergestellt werden kann!