Dies hängt vom Brandschutzsachverständigen ab.
Entweder die Einschätzung des Brandschutzsachverständigen lautet:
Der Schaltschrank ist für eine Anlage die für den Betrieb des Treppenhauses notwendig ist und kann deshalb im Treppenhaus auf gehangen werden.
oder
Brandlasten dürfen nicht im Treppenhaus angeordnet sein. Dann Bedarf es einen separaten Betriebsraum ohne weitere Brandlasten.
Häufig kommt der Schaltschrank unter das letzte Treppenpodest und wird rauchschutztechnisch mit einer Trockenbauwand abgetrennt.
Schaltschränke mit Netzersatz benötigen immer einen separaten Betriebsraum!