Hierzu gibt es in Hamburg die beste Regelung!
Auf eine Redundanz kann verzichtet werden, wenn eine Sachverständigenprüfung an Stelle von allen 3 Jahren auf ein Jahr reduziert wird.
In NRW werden häufig nur redundante Ventilatoren gefordert.
Leider drückt sich die Hochhausrichtlinie sehr undeutlich aus „Ist nur ein innenliegender Sicherheitstreppenraum vorhanden, müssen bei Ausfall der für die Aufrechterhaltung des Überdrucks erforderlichen Geräte betriebsbereite Ersatzgeräte deren Funktion übernehmen“.
Dieses kann bedeuten komplette Redundanz aller Geräte (Ventilator, Steuerung, RWA usw.). Es sind in Frankfurt, Karlsruhe, Hamburg und Köln schon komplett redundante Anlagen gebaut worden.
Sprechen Sie diesen Punkt unbedingt mit dem Brandschutzsachverständigen durch!