bei innenliegenden Treppenhäusern vor der Tür zum Treppenhaus (in der Nutzung) ca. 1m entfernt
bei Sicherheitstreppenhäusern vor der Schleuse im notwendigen Flur
bei Feuerwehraufzügen vor dem Feuerwehraufzugsvorraum im notwendigen Flur
bei innenliegenden Treppenhäusern vor der Tür zum Treppenhaus (in der Nutzung) ca. 1m entfernt
bei Sicherheitstreppenhäusern vor der Schleuse im notwendigen Flur
bei Feuerwehraufzügen vor dem Feuerwehraufzugsvorraum im notwendigen Flur